Samstag, 5. April 2025 13:00 bis 17:00

SAISONSTART MIT SÄCKE-UND SERVICEPASSAUSGABE

Mitglieder erhalten sowohl beim Saisonstart als auch an den Service-Freitagen ihren Servicepass, die Jahresplakette, ihr Kontingent Gemeinde- und Jutesäcke. Auch die Barzahlung ihres Mitgliedsbeitrages ist vorort möglich. Ihr Bonus als Mitglied! Eine Gratis-LKW-Abfuhr Grünschnitt im Wert von € 50 Während der Saison 6 Monate Gratis-Grünschnittabfuhr jeden Samstag Startpaket von 10 Jutesäcken gratis (Wert € 10.-) Alle Bündelanhänger gratis Zutritt zur Grünschnittverladestelle zum Zwecke des Abladens von Grünschnitt jeden Samstag während der Saison von 14:00 bis 16:00 (12.4 bis 26.10.25) Bereitstellung Ihres Müllsackkontingents Möglichkeit der Miete des Klubhauses für private Feste Verleihung von Tischen und Bänken für Ihr Gartenfest Hilfestellung bei Gemeindeangelegenheiten Persönliche Beratung und Information
BEGINN  WÖCHENTLICHE MÜLLABFUHR Montag, 7.4.2025
BEGINN GRÜNSCHNITTABFUHR Samstag, 12.4.2025
Letzte wöchentliche Müllabfuhr 27.10.25, erste 14-tägige Müllabfuhr 10.11.25 Letzte Grünschnittabfuhr Samstag, 25.10.2025
© © IGM DSCHUNGELDORF 13.3.2026 Web, Design, Öffentlichkeitsarbeit: Renate Gaal Impressum

INFORMATIONEN ZU DEN AKTUELLEN VERFAHREN

54. Änderung Flächenwidmungsplan

62. Änderung Bebauungsplan

Obwohl Rechtsanwalt Prof.Dr. Alexander Klauser, am 30. Oktober 2025 in einer Besprechung mit Frau Bürgermeisterin Kittinger und Herrn Vize-BGM Hammer, die Stellungnahme von Mag. Alois Stockinger, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) zur Kenntnis gebracht hat, wurde die 54. Änderung des Flächenwidmungsplans aufgelegt. Die Behörde bestätigte , dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, die Wege in unserer Badesiedlung auf 6 m zu verbreitern. Im Gegenteil, die Straßenfluchtlinien wären korrekterweise nach dem sogenannten Naturstand festzulegen gewesen. Stellungnahme Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes NÖ Die in der Flächenwidmung und der DKM dargestellte Straßenbreite von 6 m und die daraus resultierende Vorgangsweise der Gemeinde (Verlangen, bei jedem Neubau und Zaunneubau Zäune zurückzusetzen) ist nicht nur rechtlich nicht geboten, sondern gesetzwidrig. https://www.staw.at/54_Aenderung_oertliches_Raumordnungsprogramm_Kundmachung Einwendungen gegen die geplanten Änderungen können bis zum 11. März 2026 schriftlich oder per Mail (post@staw.at) bei der Gemeinde eingebracht werden. Anbei ein Beispiel, das als Vorlage verwendetwerden kann. Unser Einwand, der als Mustervorlage verwendet werden kann als PDF Bearbeitbare Mustervorlage als Word Dokument

WAS WÜRDE SICH IN DER BADESIEDLUNG ÄNDERN?

54. Änderung Flächenwidmungsplan Angleichung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans an die digitale Katastralmappe (DKM) In der digitalen Katastralmappe (DKM) sind unsere Grundstücksgrenzen ersichtlich. Um eine langfristige Verbreiterung der Straßen auf eine Breite von 6,00 m zu erzielen, wurden die Grundgrenzen in der DKM bereits geändert. Manche Grundstücke verloren bis zu 3,00 breite Streifen. Eine Benachrichtigung der betroffenen Grundeigentümerinnen fand nicht statt. Diese Änderungen waren bereits seit 20 Jahren in Planung, wurden aber auf verschiedene Initiativen hin nie umgesetzt. In jedem Bauverfahren geltennunmehr die neuen Grenzen lt. DKM. Im Zuge dessen müssen Grundeigentümerinnen diejenigen Teile ihrer Grundstücke kostenfrei abtreten, welche auf den gewidmeten Verkehrsflächen liegen. Manche pachten diesen abgetretenen Streifen weiterhin und dürfen ihn nutzen, solange die Straße nicht verbreitert wird. Zäune dürfen dort allerdings keine mehr gebaut werden. Nun sollen diese veränderten Grenzen auch im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan abgebildet werden. Die Verkehrsflächen (V) werden zukünftig in öffentliche Verkehrsflächen (Vö) und private Verkehrsflächen (Vp) eingeteilt. Warum? In der Badesiedlung verlaufen einige Straßen durch große, zusammenhängende Grundstücke, die in einzelne Pachtflächen und private Verkehrsflächen aufgeteilt sind. Die vereinzelten Fußwegverbindungen werden als „öffentlicher Weg“ gekennzeichnet. 62. Änderung Bebauungsplan Einführung von Baufluchtlinien von 1,00 m zu Verkehrsflächen In der gesamten Badesiedlung gilt nun ein vorderer Bauwich von 1,00 m - mit Ausnahme der „ersten Reihe“, hier gelten die bereits umgesetzten 6,00 bzw. 12,00 m. Tatsächlich war es bisher möglich, eine Badehütte direkt an die Straßenfluchtlinie zu bauen. Nun muss mindestens einen Meter abgerückt werden. Wenn ein bestehendes Haus nun in den Bauwich ragt, kann es in diesem Bereich nicht mehr verändert, zB aufgestockt werden
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