Unsere Badesiedlung hat die Flächenwidmung "Bauland-
Sondergebiet "Badehütten"
Neben der Niederösterreichischen Bauordnung gelten für die Badesiedlung in der KG
Altenberg besondere Baurichtlinien, die eingehalten werden müssen.
Diese speziellen Verordnungen finden Sie in der Baurichtlinien für Badesiedlung .
Halten Sie schon zum Zeitpunkt der Planung Ihres Bauvorhabens, Rücksprache mit
dem Bauamt der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern.
So sind auch ein Carport, die Errichtung eines Zaunes, eines Kamins, etc. je nach
Bauvorhaben anzeige- bzw. Bewilligungspflichtig.bewilligigungspflichtig.
Bauvorhaben sind im Hinblick auf ihren Umfang bewilligungs- (§ 14 NÖ BO) oder
anzeigepflichtig (§ 15 NÖ BO).
Sämtliche aktuellen Niederösterreischen Bauvorschriften finden Sie unter noe.gv.at
Infos zum Nachbarschaftsrecht
Infos zu den geltenden Ruhezeiten
Infos zur Umweltverordnung
Infos